Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) in Teilen von NRW als Modellregion eingeführt. Nach der Erprobungsphase soll sie bundesweit eingeführt werden. Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dieser in der elektronischen Patientenakte erscheint. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte der Schwangerschaftsabbruch auf unbestimmte Zeit einsehbar sein. Ärztinnen*Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden - oder nicht. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit der ePA in Gänze zu widersprechen, oder auch nur einzelnen abgespeicherten Informationen. Weitere Informationen erhalten Sie in der Beratungsstelle!
Überlegungen zum § 219 a
FGM - Publikation Dr. med Christoph Zerm